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Informationsmaterial zu den EasyWind Kleinwindanlagen
Informationen zur Anlage
Hier können Sie in unsere aktuelle Preisliste, für das Quartal 1/23, reinschauen. Bitte verstehen Sie die Preise als Richtwert. Aufgrund der Weltmarktsituation in Bezug auf Rohstoffe, wie z. B. Eisen, können wir unsere Preise nur kurzfristig halten.
Preisliste für 15Meter Version Niedersachsen
In Niedersaqchsen bieten wir Ihnen eine 15Meter Version (Gesamthöhe). Diese darf im Aussenbereich und in Gewerbe- und Industriegebieten ohne Baugenehmigungsverfahren errichtet werden.
In der Tabelle ist ablesbar für welchen "Gestehungspreis" die EasyWind Energie liefern kann. Die Preise sind netto wie brutto anzuwenden. Auch für den Kauf von zwei Anlagen sind die Kosten berücksichtigt. Für Schleswig-Holstein ist ein Durchschnittsertrag von 12000-15000 kWh zu erwarten.
Diese Erklärung bescheinigt die Einhaltung der Anforderungen für kleine Windkraftanlagen hinsichtlich der Konstruktion und Herstellung.
Flyer EasyWind Kleinwindanlage
Die EasyWind 6 ist eine Kleinwindkraftanlage, die in erster Linie die Eigenversorgung von Häusern und Betrieben gewährleistet, aber auch ins öffentliche Netz einspeisen kann.
Darstellung einer maximalen Eigenversorgung und des Eigenverbrauchs durch eine Sektor-Kopplung
Informationen zur Netzanmeldung
VDE-AR-4105-2018:11 - "E4" Prototypenbestätigung für Steuerung AC-2
VDE-AR-4105-2018:11 - Anhang E2
VDE-AR-4105-2018:11 - E6 Zertifikat des verwendeten NA-Schutzes
Informationen zur Netzmessung
Die gezeigten Messkonzepte sind vom Verband der Energiewirtschaft als Empfehlung formuliert. Die Umsetzung muss zwingend mit dem zuständigen Netzbetreiber abgestimmt werden.
Messkonzept B4 Doppelte Eigenversorgung (auch Kaskade genannt)
Messung bei Wind und Photovoltaik-Hybrid
Messkonzept C3 Wärmepumpen Eigenversorgung nach Paragraph 14 EnWG
Messung bei Versorgung einer abschaltbaren Verbrauchseinrichtung (Wärmepumpe/Wallbox)
Messkonzept D3 Selbstversorgergemeinschaft
Messung bei der Versorgung von Mietern
Solange die EEG-Umlage besteht und zwei Energiearten in einen Speicher gehen, muss der entnommene Strom als "Graustrom" mit der EEG-Umlage in voller Höhe an den Netzbetreiber gemeldet werden. Seit 1.7.22 ist die EEG-Umlage abgeschafft und somit ist diese Messung nicht mehr nötig.
Direktkontakt
Informieren Sie sich unter den FAQs detaillierter zu unseren Kleinwindkraftanlagen.
Für Fragen, die wir nicht in unserem FAQ beantwortet haben oder für Informationen zu unserem Angebot, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Zentrale
Fon: +49 4662 88431-0
Fax: +49 4662 88431-99